Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zeigt die finanzielle Lage eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres auf.
Unternehmer sind zu einer jährlichen Aufstellung unter anderem für die Feststellung der Besteuerungsgrundlage durch die Finanzverwaltung sowie gegebenenfalls zur Offenlegung im Bundesanzeiger verpflichtet.
Weitere Interessensgruppen an einem Jahresabschluss:
🕴 Geschäftsführung für die Unternehmensführung und Unternehmensplanung
🏦 Kredit- und Bankinstitute zur Prüfung der Darlehensgewährung
💰 Investoren als Eigenkapital- oder Fremdkapitalgeber
🏭 Geschäftspartner zur Vergewisserung über die Unternehmensfortführung
Gerne übernehmen wir die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und beraten Sie betreffend bilanzpolitischer Ziele, Analyse Ihrer Vermögenslage und steuerlicher Optimierungen.
Folgende Leistungen bieten wir im Rahmen des Jahresabschlusses an:
✓ Erstellung von Jahresabschlüssen für Mandanten aller Rechtsformen
✓ Offenlegung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger
✓ Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnung für nicht bilanzierungspflichtige Mandanten
✓Anfertigung und führen von Anlagenverzeichnissen
✓ Beratungen bei Fragen zur Bilanzierung und Bewertung
✓ Erstellung von Anhang oder Lagebericht bei Kapitalgesellschaften
✓ Sicherstellung der Inanspruchnahme aller steuersparenden Wahlrechte
✓ Erstellung von Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen
✓ Analyse von Vermögens- und Einkommensverhältnissen
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und beraten Sie unter Beachtung der jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen.
Von der Buchführungspflicht befreite Gewerbetreibende sowie freiberufliche Unternehmer, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten können dagegen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei der Finanzverwaltung einreichen.
Lernen Sie uns kennen
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wer wir sind und wie wir Ihnen helfen können, laden wir Sie ein, uns kennenzulernen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, persönlich und digital, um Ihnen in einem Gespräch einen noch besseren Einblick in unsere Arbeit zu geben.
Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular auf unserer Website oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Ziele zu erreichen.
Bürozeiten
Montag – Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Adresse
Alexander Frank
Steuerkanzlei Frank
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